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Das Organgesetz 1/2025 legt fest, dass ab dem 3. April 2025 die streitenden Parteien versuchen müssen, ihre Differenzen durch Methoden wie Mediation, Schlichtung, Schiedsverfahren oder kollaboratives Recht zu lösen, bevor sie vor Gericht gehen und eine Klage einreichen. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Gerichte zu entlasten, außergerichtliche Vereinbarungen zu fördern und eine Kultur der friedlichen Konfliktlösung zu etablieren.

Der MEDIATIONSPROZESS ist eine freiwillige, schnelle und flexible Möglichkeit zur Lösung von Konflikten, bei der der Mediator sicherstellt, dass alle Parteien nicht nur die Möglichkeit haben, sich auszudrücken, sondern ihre Differenzen auf freundliche, schnelle und kostengünstige Weise zu lösen.

Durch Mediation wird die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Parteien wiederhergestellt, während die emotionalen, zeitlichen und finanziellen Kosten, unter anderem, gesenkt werden.

Mit Inkrafttreten dieser neuen Regelung muss der Kläger ein Zertifikat vorlegen, das bestätigt, dass er versucht hat, den Konflikt vor der Klageeinreichung zu lösen. Wird dieses Zertifikat nicht vorgelegt, kann die Klage abgelehnt werden.

Weigert sich eine der Parteien ohne rechtfertigenden Grund, an der Mediation teilzunehmen, und verliert den Rechtsstreit, kann sie verpflichtet werden, alle Prozesskosten zu tragen, einschließlich der Kosten, die durch die Mediation entstehen. Richter können die Nutzung von Mediation zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens vorschlagen oder sogar anordnen, einschließlich Berufungen und Vollstreckungen.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass, wenn eine Vereinbarung durch Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren erreicht wird, diese gerichtlich homologiert werden kann und die gleiche Gültigkeit wie ein rechtskräftiges Urteil erlangt.

Dieses neue Gesetz positioniert die Mediation als zentrales Instrument im Justizsystem und fördert die Konfliktlösung auf eine effizientere, schnellere und kostengünstigere Weise.

Unsere Kanzlei bietet Mediationsdienste an, da wir ordnungsgemäß qualifiziert und im OFFIZIELLEN REGISTER DER MEDIATOREN DES JUSTIZMINISTERIUMS eingetragen sind.

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