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Haben Sie in den letzten Jahren in den Kauf einer Immobilie nach Plan investiert?

Wurde Ihre Wohnung aufgrund der Wirtschaftskrise oder aus irgendeinem anderen Grundnicht fertiggestellt?

Haben Sie die an den Bauförderer gezahlten Beträge nicht zurück erhalten?

Haben Sie die gemäss Gesetz 57/68 obligatorischen Bankbürgschaften nicht erhalten?

Wenn das Ihre Situation ist und Sie glauben, dass Sie weder Ihr Geld zurückerhalten noch über Ihre Wohnung verfügen konnen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf und übersenden uns Ihre Unterlagen. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre eingezahlten Beträge zurückerhalten konnen.

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